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Schulungsvereinbarung
1. Der Schulungsvertrag zwischen Hundeschule (Trainerin) und dem Kunden (Hundeführer) kommt durch Vereinbarung eines Trainingtermins zu Stande. Er bedarf keiner besonderen Form.
2. Die nachstehenden Schulungsvereinbarungen werden mit der Unterschrift des Hundeführers Gegenstand der vertraglichen Beziehung zwischen Hundeschule und Kunden.
3. Hunde sind eigenwillige Lebewesen. Daher kann keine Erfolgsgarantie zugesichert werden. Der Trainingserfolg richtet sich maßgeblich nach Geduld und Konsequenz des Hundeführers.
4. Der Hund ist haftpflichtversichert, geimpft, entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten. Auf Anforderung ist der Hundeschule darüber Nachweis zu erbringen.
5. Für jegliche von Hund oder Hundeführer während des Trainings oder außerhalb in Anwendung des Erlernten verursachte Schäden an Tier, Menschen, Sachen oder Vermögen haftet allein der Hundeführer. Die Teilnahme an den Trainingseinheiten und die Anwendung erlernter Methoden erfolgen auf Risiko des Hundeführers. Die Hundeschule haftet ausschließlich bei grob fahrlässigem Verhalten der Trainerin. Nehmen außer dem Hundeführer weitere Personen (z.B. Familie) am Training teil, so sind diese Personen durch den Hundeführer über diesen Haftungsausschluss zu unterrichten.
6. Eine Trainingseinheit entspricht 45 Minuten. Die Bezahlung erfolgt bar im Voraus, spätestens jedoch zu Beginn einer Trainingseinheit. Alle umseitigen und andere Preisangaben verstehen sich zzügl. Anfahrtskosten. Eine Rückerstattung ungenutzter Unterrichtseinheiten von 5er- oder 10er-Karten ist nicht möglich.
7. Hunde sind sensible Wesen. Daher ist den Anweisungen der erfahrenen Trainerin Folge zu leisten. Die Trainerin behält sich jederzeit das Recht vor, das Training und die eingesetzten Methoden und Hilfsmittel an die Bedürfnisse von Hund und Hundeführer anzupassen.
8. Die Hundeschule kann vom Vertrag zurücktreten wenn der Hundeführer grobes Fehlverhalten zeigt bzw. sich den Anforderungen der Trainerin widersetzt. Der Hundeführer kann dann inkl. seines Tiers ohne Kostenrückerstattung vom Training ausgeschlossen werden. Ist ein Hund nicht tauglich für Gruppentrainings mit anderen Tieren, so kann er vom Gruppentraining ausgeschlossen werden und ggf. in Einzeltrainings ausgebildet werden.
9. Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, teilen Sie dieses bitte spätesten einen Tag vor Trainingsbeginn mit. Andernfalls wird mindestens eine Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Gleiches gilt für eine vergebliche Anfahrt. Muss die Hundeschule wider Erwarten einen Termin absagen, so wird dieser nachgeholt.
10. Gerichtsstand für alle Rechtsangelegenheiten ist der Sitz der Hundeschule – Hüllhorst.
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